Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
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und Hamburg-Finkenwerder


Keine Zulässigkeit einer vorzeitigen Kündigung eines DSL-Anschlusses aufgrund eines Umzugs des

Der Empfänger von Telekommunikationsdienstleistungen hat kein Recht zur Sonderkündigung des DSL-Anschlusses bei einem Umzug an einen Ort, an dem keine DSL-fähigen Leitungen verlegt sind und eine Installation eines DSL-Anschlusses nicht möglich ist.


Die vertragliche Risikoverteilung entscheidet über den Erhalt des Gegenleistungsanspruchs trotz Unmöglichkeit nach § 326 Abs. 2 BGB, sowie das Vorliegen eines wichtigen Grundes für eine außerordentliche Kündigung bzw. das Eingreifen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH III-ZR 57 10 vom 11.11.2010
Normen: §§ 314 Abs. 1 S. 1, 626 Abs. 1 BGB
[bns]
 
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