Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

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und Hamburg-Finkenwerder


Beamte haben Anspruch auf Viagra

Leidet ein Beamter unter einer erektilen Dysfunktion, so steht ihm ein Anspruch auf entsprechende Arzneimittel zu.


Wie das zuständige Gericht ausführte, handelt es sich bei einererektilen Dysfunktion um eine beihilfefähige schwerwiegende Erkrankung. Den betroffenen Beamten stehe deshalb ein Anspruch auf die wegen ihrer Potenzsteigernden Wirkung bekannten Mittel wie Viagra, Cialis und Levitra zu. Das beklagte Landesamt hatte die Auffassung vertreten, dass die Saarländische Beihilfeverordnung eine Kostenerstattung für derartige Medikamente ausschließen würde und die Kostenerstattung verweigert.
 
Verwaltungsgericht Saarland, Urteil VG SL 6 K 741 10 vom 17.02.2011
Normen: § 67 IV SBG, § 98 IV SGB a.F.
[bns]
 
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