Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Anwalt Erbrecht Hamburg

Tel: 040 74214695


Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


Keine Restschuldbefreiung für spätere GEZ-Gebühren

Während der Wohlverhaltensphase anfallende Rundfunkgebühren müssen beglichen werden.


Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf gehören Rundfunkgebühren, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens während der Wohlverhaltensphase entstehen, nicht zu den Masseverbindlichkeiten. Als Folge daraus gehen sie nicht zusammen mit den anderen Schulden unter und müssen von dem Betroffenen bezahlt werden.
 
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil VG D 27 K 1810 10 vom 31.01.2012
Normen: § 38 InsO
[bns]
 
Anwalt Hamburg, Ausgleich Pflegeleistungen Hamburg, Vorsorgevollmacht Wedel, Erbrecht Hamburg, Privatschriftliches Testament Buchholz in der Nordheide, Enterbung Hamburg, Alleinerbe Reinbek, Verteilung Vermoegen nahe Quickborn, Vorerbfolge Finkenwerder, Ausgleich Vorempfaenge nahe Stade