Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

b.) Beteiligungen an Gesellschaften

Gesellschaftsverträge, z.B. bei Unternehmen oder bei privaten Vermögensverwaltungsgesellschaften, enthalten oft Regelungen zum Todesfall eines Gesellschafters.

Diese gehen einer erbrechtlichen Regelung häufig vor, so dass die Auswirkungen der Gesellschaftsverträge bei der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen genau geprüft werden müssen.

 
Notarielles Testament nahe Wedel, Testamentsbeurkundung Hamburg, Schlusserbenbenennung Stade, Verteilung Vermoegen nahe Schenefeld, Gemeinschaftliches Testament Buchholz in der Nordheide, Erbfolgenbestimmung nahe Wedel, Ausgleich Pflegeleistungen Finkenwerder, Gemeinsamer Nachlass Schenefeld, Letztwillige Verfuegung Quickborn, Ausgleich Vorempfaenge nahe Buchholz in der Nordheide